34. Constitutiones Novae Almae Ecclesiae Strigoniensis

Magyar Könyvszemle 1956. 287–293.

1. Denis beschreibt in seinem grundlegenden Werk[1] „Wiens Buchdruckergeschichte”, den Spuren Péterfys[2] folgend, einen Druck Winterburgers „Constitutiones Synodales Ecclesiae Cathedralis Strigoniensis”, der auf Kosten des Ofner Buchhändlers Theobald Feger in Wien im Jahre 1494 erschienen war. Ein Exemplar davon ist ihm selbst aber nie zu Gesicht gekommen.

Wegen des Inhalts sowie wegen des Herausgebers, die beide mit Ungarn in Zusammenhang stehen, kam dieser Wiegendruck in die sogenannte Altungarische Bibliothek (d. h. Bibliographie altungarischer Drucke).[3] Außerdem gelangte er aus Denis’Supplementum,[4] in die großen, zusammenfassenden Inkunabelbibliographien von Panzer[5] und Hain.[6] Auch Copinger[7] soll darüber, laut Mitteilung Burgers,[8] Beiträge für Hain geliefert haben. Davon ist aber bei Copinger nichts zu lesen. Die Beschreibung des Werkes fand natürlich auch Platz in der vorzüglichen Bibliographie über die österreichischen Frühdrucke von Langer-Dolch.[9] Da beide jedoch niemals ein Exemplar des Werkes in Händen hatten, konnten sie nur die bisherigen literarischen Hinweise wiederholen. Das gleiche hat auch Ballagi[10] getan.

Unlängst erwähnte Josip Badaliæ in seinem Inkunabel-Census Kroatiens[11] ein Exemplar der Wiener Inkunabel, das in der erzbischöflichen Bibliothek von Agram (unter der Signatur R 1042 adl. 1.) vorzufinden ist. Dank dem Entgegenkommen der Agramer Universitätsbibliothek steht uns heute bereits ein davon angefertigter Mikrofilm zur Verfügung. Von den auf Originalmaß vergrößerten Kopien liegt nun das Buch in seiner Originalform vor, das nahezu zwei Jahrhunderte hindurch ohne Unterlage von der internationalen Inkunabelliteratur in Evidenz gehalten wurde.

Der Druck, in Oktavgröße gehalten bestand ursprünglich aus zweieinhalb mit kleinen Buchstaben bezeichneten Bogen (a8, b8 und c4). Von den zwanzig Blättern fehlen aber heute drei (a3, b1 und b8) völlig, während der erste Bogen und der Anfang des zweiten – wie anzunehmen ist durch Nässe – teilweise zugrunde gegangen sind. Das Ausmaß der vernichteten Teile erreicht auf den ersten Seiten die Hälfte eines jeden Blattes. Dieser Mangel verringert sich aber stufenweise von Blatt zu Blatt und hört gegen Ende des zweiten Bogens vollkommen auf.

Wenn wir dieses Exemplar mit den von Denis zitierten Péterfyschen Textangaben[12] vergleichen, können wir feststellen, daß Péterfy eine heute nicht mehr bekannte handschriftliche Kopie benutzt hat, welche von einem beschädigten Exemplar des Druckes angefertigt worden war. Die Übereinstimmung der bei ihm vorgefundenen Mängel und die Mängel des jetzt zum Vorschein gekommenen Agramer Exemplars machen es unzweifelhaft, daß die durch Péterfy herausgegebene Abschrift von diesem Exemplar angefertigt wurde.

Das Buch befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Von unserer photographischen Kopie stellt sich heraus, daß die beschädigten Teile weiter zergehen. So haftet der Rectoseite der Blätter a6 und b2 ein kleines Papierstückchen an, welches ursprünglich zu dem vorhergehenden Blatt gehörte. Seit der Anfertigung der Abschrift die von Péterfy benutzt worden war, ist ein Textraum zugrunde gegangen, der 170 Buchstaben Platz bietet. Das entspräche insgesamt etwa sechs Zeilen Text.

Bei der Anfertigung der handschriftlichen Kopie hatten schon zwei Blätter gefehlt (a3 und b8), aber Blatt b1 war noch vorhanden. Dieses ging dadurch verloren, daß Blatt b1 und b8 zur gleichen Lage gehörten und das eine nach Verlust des andern sich vom Einband loslöste und herausfiel.

Als Péterfy die handschriftliche Kopie benutzte, war sie bereits lückenhaft, so daß der in dem Druckwerk auch heute noch vorhandene Text des Blattes b6 bei ihm fast vollkommen fehlt.[13] Aber bereits in den diesen Textteilen vorangehenden Blättern (beginnend mit b1) hat Péterfy immer mehr solche Teile punktiert, die in dem Druckwerk auch heute noch vorhanden sind. Die Mängel zeigen sich immer wieder an den gleichen Stellen, so daß man daraus folgern darf, daß ein Teil des Manuskriptes (zum Beispiel die Ecken einiger Blätter) beschädigt waren. Bei der Anfertigung der Abschrift war das Druckwerk, abgesehen von jenem später herausgefallenen Blatt beinahe genau so lückenhaft wie heute. Auf das frühzeitigen Fehlen des Blattes b8 weist die auf der Versoseite des Blattes b7 befindliche und wahrscheinlich aus dem 18. Jahrhundert stammende Fußnote: „hic deest”. Der Hersteller der handschriftlichen Kopie, oder Péterfy selbst, waren nicht bemüht, nach heutigen Begriffen genau abzuschreiben. Kürzungen hat er von sich aus vervollständigt, die großen, bzw. kleinen Buchstab hat er nicht konsequent übertragen, ab und zu hat er ein Wort ausgelassen. In anderen Fällen hat er Wörter vertauscht und die zu sehr brüchigen Stellen ausgelassen. Auch die Interpunktionen sind inkonsequent durchgeführt usw.

Der Druck selbst, einspaltig, ohne Seitenüberschrift und ohne Custos, fängt auf der Rectoseite des zweiten Blattes an und endet in der Mitte der Rectoseite des letzten. Die Versoseite des ersten und letzten Blattes ist leer. Das stark beschädigte Blatt a2 wird in voller Höhe des Satzspiegels auf der linken Seite durch einen großen (ungefähr 150 mm hohen) holzgeschnittenen „I” Buchstaben[14] geziert, der unten in Form eines Violinschlüssels endet. Mit diesem riesigen Urkundenbuchstaben beginnt der eigentliche Titel. Dieser selbst umfaßt drei Zeilen und ist aus der zweiten Type[15] des Winterburger gesetzt [I]Ncipiunt [Constitutio-]||nes noue [alme Eccle-]|| ie Strig[oniensis.]

Der eigentliche Text, der mit der ersten Type[16] des Buchdruckers angefertigt wurde, beginnt mit einem vier Zeilen (ungefähr 18 mm) hohen „S”-Lombard[17]: „[S4] icut d[octor summus et egregius beatus Augustinus testa-]||tur: in lib[ro de fide christianaque catholica ecclesia per orbem di-]||fufa: trib[us modis existere comprobatur. Nunquid namque]…”[18]

In diesem uns erhalten gebliebenen Textteil, der durchschnittlich 37 Zeilen pro Seite ausmacht, finden wir 28 Stück 7 mm Lombarde[19] und sechs Stück 4 mm Lombarde.[20]

Die am Ende des Werkes angeführten einzelnen Titel der Anordnungsbestimmungen für Feste bestehen aus der dritten Buchstabengarnitur Winterburgers.[21]

Das fünfzeilige Kolophon weicht zwar unwesentlich, aber doch ein wenig von Denis’Angabe ab, die er von Péterfy[22] übernommen hatte:

D Finiunt feliciter cõftitutões finodales. Ecclīe kathe || dralis Strigonieñ diocefis Vienne impreffe per Johã||nem Winterburg cura et impenfis Theobaldi Feger || librarij et çiuis Budenfis. Anno falutis 1494 die || quartadecima menfis Aprilis

Über die Geschichte des in der Agramer erzbischöflichen Bibliothek aufbewahrten Exemplars können wir auf Grund des uns zugegangenen Lichtbildes nur aus den ganz am Anfang des Werkes vorhandenen Eintragungen Schlußfolgerungen ziehen. Das erste leere Blatt ist außerordentlich stark beschädigt und so können nur einzelne Wörter eines lateinischen Verses, der handschriftlich dort eingeschrieben war und mit der Jahreszahl 1541 bezeichnet ist, entziffert werden.

Danach und an der Rectoseite des zweiten Blattes unten, wo der gedruckte Text beginnt, stehen zwei mit ungarischen Wörtern gespickte, in lateinischer Sprache abgefaßte Rezepte.[23] Daraus erweist sich, daß in dem Buche zu jener Zeit, gegen Mitte des 16. Jahrhunderts, ein Mann geblättert hatte, der der ungarischen Sprache mächtig gewesen sein muß.

2. Denis teilt bei der Bekanntgabe des obigen Druckwerks auch eine andere Ausgabe der „Constitutiones Synodales” mit, die ohne Angabe von Ort und Jahr erschienen war und von der damaligen Wiener Kaiserlichen Bibliothek aufbewahrt wurde. Gleich jener gelangte auf Grund von Mitteilungen Denis’auch diese Ausgabe in die internationalen Inkunabelbibliographien, in erster Reihe in die von Hain.[24] Im dritten Teil der „Altungarischen Bibliothek”[25] finden wir die Beschreibung dieser Ausgabe. Die wortgetreue Kopie hat Josef Dankó mit einer ausführlichen historischen Einleitung und Textkritik im Druck veröffentlicht.[26]

Außer dem von Denis erwähnten und heute in der Wiener Nationalbibliothek aufbewahrten Exemplar berichtet die „Altungarische Bibliothek” noch von einem zweiten, das sich in der Universitätsbibliothek von Krakau befindet. Wis³ocki[27] teilt mit, daß das Exemplar als Kolligat zwischen zwei anderen Wiegendrucken Eigentum des Krakauer Pfarrers Laurentii Balthasar Behem war, dessen Exlibris-Stempel, versehen mit der Jahreszahl 1484, in dem Bande vorzufinden ist. Heute sind wir in der glücklichen Lage mitzuteilen, daß die Inkunabelsammlung der Nationalbibliothek Széchényi in Budapest ein drittes Exemplar besitzt,[28] das aus der Sammlung Julius Todoreszku[29] dorthin gelangte. Dieses gehörte um 1510 herum dem Büchersammler Pfarrer Laurentius Hyldebrandus de Wogendrossel. Ein Teil seiner Bibliothek verblieb, laut Hradszky,[30] in dem katholischen Pfarramt von Neudorf (Spišska Nova Ves, Slowakei).

Diese andere Ausgabe der „Constitutiones” hat Quartformat und besteht aus einem Quinternio und einem Quaternio. Als Erscheinungsort gibt die „Altungarische Bibliothek” in Klammern Wien an, offenbar deswegen, weil Denis sie in Wiens Buchdruckergeschichte zuerst bekannt gemacht hat, obzwar ausdrücklich mit dem Hinweis, daß der Erscheinungsort ihm unbekannt sei. Diese Vermutung hat auch Ballagi übernommen. Demgegenüber hat bereits Dankó festgestellt,[31] daß diese Ausgabe nicht mit den Typen Winterburgers angefertigt ist. Interessanterweise wies er auf die Möglichkeit hin, daß sie ein Produkt der Hess’schen Druckerei in Ofen gewesen sein könnte, die nur kurze Zeit existiert hatte. Für am wahrscheinlichsten hielt er es, daß sie aus Venedig stammte, weil bis 1526 die Ofner Buchhändler rege Beziehungen zu den Buchdruckern dieser Stadt unterhalten hatten.

Und tatsächlich ist unter Zugrundelegung des Typenmaterials feststellbar, daß das Buch in der Venediger Druckerei des Nicolaus de Francfordia angefertigt wurde.[32] Genannter Buchdrucker hat beide in dem Buch vorkommenden Typen um 1482 zusammen benutzt;[33] wir können uns also kaum irren, wenn wir das Erscheinen dieser Ausgabe auf diesen Zeitpunkt festlegen.

Die Richtigkeit der angenommenen Jahreszahl wird auch durch das Druckwerk selbst bekräftigt. Wenn wir es mit der Winterburger Ausgabe vergleichen, können wir feststellen, daß der Text beider im großen und ganzen übereinstimmt, doch finden wir zwei augenfällige Unterschiede. Einerseits schreibt die Wiener Ausgabe öfters ausdrücklich über eine Neuausgabe,[34] andererseits figuriert am Anfang und am Ende der gleichen Ausgabe[35] „Hippolytus Estensis de Aragonia”, während bei dem Venediger an diesen Stellen „Dionysius archiepiscopus” angegeben ist. In Anbetracht dessen, daß Dionysius de Zeech (Dénes Szécsi) zwischen 1440–1464 und Hippolytus de Este erst zwischen 1485–1498 Erzbischof von Gran war, ging die Venediger Ausgabe der Wiener offensichtlich voran.

Die Synode, deren Beschlüsse das Venediger Druckwerk mitteilt, legte Denis, gestützt auf Péterfy,[36] auf das Jahr 1449 fest[37] und betrachtete das Wiener Druckwerk als die neuere Ausgabe.[38]

3. In einem Kodex der Budapester Universitätsbibliothek[39] finden wir eine „Constitutiones Strigonienses”, welche einen in der Zeit des Erzbischofs Demetrius (1381–1386) entstandenen Text enthält. Péterfy[40] macht uns mit einer Synode bekannt, die im Jahre 1382 abgehalten wurde. Darüber schreibt er folgendes: „concilium anni hujus occasio fuit, ut jura Archiepiscopi Strigoniensis novum robur, vitamque acciperent.”

Wenn wir die drei Texte vergleichen, die die Namen von Demetrius, Dionysius und Hippolytus tragen, können wir feststellen, daß die – wie man annehmen darf – Originalbeschlüsse des Jahres 1382 beinahe in vollem Umfang in den Text der beiden späteren im Druck erschienenen Synodenbeschlüsse gelangt sind. Die beiden letzteren wiederum enthalten außerdem noch wesentliche Ergänzungen,[41] bzw. auch ganz neue Absätze[42] gegenüber dem im Kodex erhalten gebliebenen Text.[43] So darf man folgern, daß die Entschlüsse der Synode vom Jahre 1382 sowohl zu Zeiten des Erzbischofs Dionysius wie auch des Hippolytus sanktioniert resp. ergänzt worden sind, und diese gelangten dann in Venedig, bzw. in Wien zum Druck.[44]

4. Zusammenfassend können wir folgende Ergebnisse aufweisen:

a) Es ist uns gelungen, einen frühen Winterburger-Druck zum ersten Male mit bibliographischer Genauigkeit zu beschreiben, von dem die Fachliteratur seit 200 Jahren nur indirekt weiß.

b) Wir haben Druckort und Druckzeit einer anderen Ausgabe der Constitutiones festgestellt, die bisher falsch, bzw. ungenau angegeben wurden.

c) Bezüglich Ursprung des Textes konnten wir gegenüber den bisher bekannten auf nahezu ein Jahrhundert früher liegende Daten hinweisen.


Constitutiones Novae Almae Ecclesiae Strigoniensis

A cikk ismerteti a Constitutiones Novae Almae Ecclesiae Strigoniensis c. munkát (RMK III. 28.), amelyet Bécsben 1494-ben Winterburger nyomtatott. A mûnek eddig egyetlen példánya sem volt ismeretes, csupán egy több mint kétszáz év elõtti szövegkiadás alapján tudott róla a szakirodalom. Most kiderült, hogy a zágrábi Érseki Könyvtárban megvan ez a munka.

Közli továbbá a Constitutiones egy másik kiadásának (RMK III. 60.) helyes megjelenési adatait: az eddigi bibliográfiai leírásokkal szemben ez a kiadás Velencében Nicolaus de Francofordia mûhelyében készült 1482 körül.

Végül a fenti nyomtatványok szövegét a cikk írója egy közös XIV. századi zsinati határozatra vezeti vissza, melyet a budapesti Egyetemi Könyvtár egyik kódexe õrzött meg.


[1] Denis, Michael: Wiens Buchdruckergeschicht(e) bis 1560. Wien 1782. Nr. 3.

[2] Péterffy, Carolus: Sacra concilia ecclesiae romano-catholicae in regno Hungariae. I–II. Posonii 1741–1742. I. 216–233. – Die zweite Auflage des ersten Bandes von Péterffys Werk erschien in Wien im Jahre 1742. Darin ist die Ursache der Abweichungen zu suchen, die sich in der Bibliographie bei den angeführten Seitenangaben zeigen. Wir werden im weiteren ausschließlich die Seitenangaben der ersten, in Preßburg erschienenen Ausgabe anführen.

[3] RMK III. 28.

[4] Denis, Michael: Annalium typographicorum V. Cl. Michaelis Maittaire Supplementum. I–II. Viennae 1789. Nr. 3047.

[5] Panzer, Georgius Wolfgangus: Annales typographici. III. Norimbergae 1796. 524. Nr. 10.

[6] H 5668.

[7] Copinger, W. A.: Supplementum to Hain’s Repertorium Bibliographicum. London 1895–1902. Bd. I–III.

[8] Burger, Konrad: The printers and publishers of the XVth century. London 1902. 641.

[9] Dolch, Walter: Bibliographie der österreichischen Drucke des XV. und XVI. Jahrhunderts. Hrg. von Eduard Langer. Wien 1913. Nr. 11.

[10] Ballagi Aladár: Buda és Pest a világirodalomban (Buda und Pest in der Weltliteratur). Budapest 1925. 44.

[11] Badaliæ, Josip: Incunabula quae in populari re publica Croatia asservantur. Zagreb 1952. Nr. 372.

[12] Péterffy, Carolus: Sacra concilia ecclesiae romano-catholicae in regno Hungariae. I–II. Posonii 1741–1742. I. 216: „Manuscriptum, quod nacti sumus, ad rigorem fidei publicae, e libro typis excuso, traductum est, paginis sane multis injuria loci desertis, seque hinc, atque inde in contextu fallentibus.”

[13] Péterffy, Carolus: Sacra concilia ecclesiae romano-catholicae in regno Hungariae. I–II. Posonii 1741–1742. I. 228: „Hiatus quatuor fere paginarum.”

[14] Möglicherweise identisch mit dem in Haeblers Typenrepertorium (Haebler, Konrad: Typenrepertorium der Wiegendrucke. I–V. Halle/Saale 1905–1924. I. 112) unter „g” erwähnten Holzbuchstaben, obzwar dort eine Höhe von 90 mm angegeben ist.

[15] Haebler, Konrad: Typenrepertorium der Wiegendrucke. I–V. Halle/Saale 1905–1924. I. 111.

[16] Haebler, Konrad: Typenrepertorium der Wiegendrucke. I–V. Halle/Saale 1905–1924. I. 111.

[17] Haebler, Konrad: Typenrepertorium der Wiegendrucke. I–V. Halle/Saale 1905–1924. I. 112. „f.”

[18] Die fehlenden Textteile haben wir aus einer weiter unten angegebenen anderen gedruckten Ausgabe ergänzt.

[19] Haebler, Konrad: Typenrepertorium der Wiegendrucke. I–V. Halle/Saale 1905–1924. I. 112. „b”. – Unter den vorkommenden zwölf Buchstaben figurieren P und Q sechsmal, V dreimal C, D, E und T zweimal, während die Buchstaben A, I, N, O und S je einmal vorkommen.

[20] Haebler, Konrad: Typenrepertorium der Wiegendrucke. I–V. Halle/Saale 1905–1924. I. 112. „c”. – Von dieser Lombardserie kommt I dreimal, F zweimal und H einmal vor.

[21] Haebler, Konrad: Typenrepertorium der Wiegendrucke. I–V. Halle/Saale 1905–1924. I. 111.

[22] Péterffy, Carolus: Sacra concilia ecclesiae romano-catholicae in regno Hungariae. I–II. Posonii 1741–1742. I. 233.

[23] Wenn wir die Abkürzungen ergänzen, läuten die zwei Rezepte folgendermaßen: „Contra dolorem dentium medicina probata serpillum kakwcffy (kakukfû; zu deutsch „Thymian”) coquatur in aceto sub crusta panis et exterius calide quantum sustinere potest ligetur ex illa parte unde dolet et sanabitur.” „Contra idem piszffanak belse heiat (fûzfának belsõ héját; zu deutsch: die innere Schale des Weidenbaumes) coquatur in aceto sub crusta panis et brodium quantum sustinere potest calide accipies ad os ex illa parte unde dolet.”

[24] H 5667.

[25] RMK III. 60.

[26] Dankó, Josephus: Constitutiones synodales almae ecclesiae Strigoniensis. Strigonii 1865.

[27] Wis³ocki, Wladislaus: Incunabula Typographica Bibliothecae Universitatis Jagellonicae Cracoviensis. Cracoviae 1900. 131.

[28] Budapest, Ungarische Nationalbibliothek Széchényi: Inc. 972.

[29] Akantisz, Viktor: Dr. Todoreszku Gyula és neje Horváth Aranka régi magyar könyvtára (Die altungarische Bibliothek des Dr. Julius Todoreszku und seiner Gattin Aranka Horváth). Budapest 1922. 55.

[30] Hradszky, József: A XXIV. királyi plébános testvérülete és a reformáció a Szepességen (Die Verbrüderung der 24 königlichen Pfarrer und die Reformation in der Zips). Miskolc 1895. 112–115.

[31] Dankó, Josephus: Constitutiones synodales almae ecclesiae Strigoniensis. Strigonii 1865. XVII.

[32] Das Werk wurde mit der fünften Type des Buchdruckers angefertigt, während er zu den Titeln Type „l” benutzt hat. Vgl. Haebler, Konrad: Typenrepertorium der Wiegendrucke. II. Halle/Saale 1908. 143; Veröffentlichungen der Gesellschaft für Typenkunde des XV. Jahrhunderts. Taf. 1–2460. Leipzig 1907–1939. 1713.

[33] Catalogue of books printed in the XVth century now in the British Museum (BMC). V. London 1924. 334.

[34] Am Anfang der 2. und 19. Reihe der Rectoseite von Blatt a2 steht: „Constitutiones novae”, bzw. „novo … scriptis”.

[35] In der 12. Reihe der Rectoseite von Blatt a2 und in der 13. Reihe der Versoseite von Blatt c2.

[36] Péterffy, Carolus: Sacra concilia ecclesiae romano-catholicae in regno Hungariae. I–II. Posonii 1741–1742. I. 189–191.

[37] Das gleiche finden wir in der Altungarischen Bibliothek RMK III. Nr. 60 und auch bei Ballagi Aladár: Buda és Pest a világirodalomban (Buda und Pest in der Weltliteratur). Budapest 1925. Nr. 44.

[38] Der „Schematismus historicus dioecesis Neosoliensis pro anno 1876” von Michael Hyross erwähnt auf Seite 303, daß das in der Kremnitzer Pfarrbibliothek befindliche Kodexkolligat No. XXII (Signatur No. XVI) unter anderem auch einen Teil enthält, der mit dem Incipit: „Constitutiones synodi Strigoniensis 1450, sub archiepiscopo Dionisio de Szécs habitae” beginnt. Dieser Kremnitzer Kodex wurde auch im Jahrgang 1876 der Zeitschrift „Magyar Könyvszemle” (Ungarische Bücherschau, auf Seite 238.) veröffentlicht. Darin wurde erwähnt, daß jener Text gegenüber dem Venediger Druck mehrfache Varianten und Appendices aufweist.

[39] Der Kodex (Cod. Lat. XV. Saec. 73) gelangte von der Zips in das ehemalige Tyrnauer Jesuitenkollegium und von dort die Ofner Universitätsbibliothek. Einen bedeutenden Teil davon hat Johannes Gerhardi de Aranyas in Leutschau in den Jahren 1462–1473 abgeschrieben, versehen mit der berühmten ungarischen Eintragung: „hamar jambor ember” („geschwind, frommer Mann”). Ausführliche Einzelheiten wurden von Johann Csontosi in der Zeitschrift „Magyar Könyvszemle” (Ungarische Bücherschau 1899. 69–83), sowie im Verzeichnis der mittelalterlichen Handschriften der Budapester Universitätsbibliothek (A budapesti m. kir. Egyetemi Könyvtár codexeinek címjegyzéke. Das Titelverzeicnis der Codices der Universität von Budapest. Budapest 1881. 57–61.) veröffentlicht.

[40] Péterffy, Carolus: Sacra concilia ecclesiae romano-catholicae in regno Hungariae. I–II. Posonii 1741–1742. I. 180–182.

[41] So z. B. „Additio ad Constitutiones de concubinariis”.

[42] „De interdicto tempore”, „Contra abbates sancti Benedicti” usw.

[43] Die Sammlung der Synodenbeschlüsse vom Jahre 1494 der Neutraer Diözese (Péterffy, Carolus: Sacra concilia ecclesiae romano-catholicae in regno Hungariae. I. Posonii. 1741. 266–295.) hat sozusagen vollständig und fast unverändert den Text der Ausgabe des Dionysius übernommen und diesen hat man im Jahre 1560 in Wien gedruckt (Denis, Michael: Wiens Buchdruckergeschicht(e) bis 1560. I. Wien 1782. Nr. 658. – RMK III. 476.). Schon erheblich stärker verändert, aber im wesentlichen doch noch immer gleicher Struktur, können wir in den Beschlüssen der Synode von 1515 der Weszprimer Diözese den Graner Text erkennen (Péterffy, Carolus: Sacra concilia ecclesiae romano-catholicae in regno Hungariae. I. Posonii 1741. 236–257.). Dagegen erinnern die zur Zeit von Nikolaus Oláh im Jahre 1560 abgehaltenen und Wien im gleichen Jahre herausgegebenen Beschlüsse (Denis, Michael: Wiens Buchdruckergeschicht(e) bis 1560. I. Wien 1782. Nr. 624. – RMK III. Nr. 473.) der Synode (Péterffy, Carolus: Sacra concilia ecclesiae romano-catholicae in regno Hungariae. II. Posonii 1742. 39–139.) nur noch in der Struktur an gleichartige Abfassungen der vorhergehenden Jahrhunderte. Der Text weicht jedoch vollkommen ab.

[44] Alle diese Sammlungen veröffentlichte Ignatz Batthyány. (Batthyány, Ignatius: Leges ecclesiaticae regni Hungariae. III. Claudiopoli 1827. 260–279.) Er gibt aus dem gleichen Kodex wie wir die Beschlüsse von 1382 bekannt, vergleicht sie aber mit einem anderen, uns unbekannten handschriftlichen Text („codex palatinalis”). Unseres Wissens verfügt die Wiener Nationalbibliothek, die ehemalige Bibliotheca Palatinalis Vindobonensis, nur über einen einzigen Kodex ähnlichen Inhalts: Cod. Lat. Vind. 3455. Der fünfte Teil des Kodex wird als „Capitula synodalibus decretis archiepisci Laurentii Strigoniensis metropolitani et decem suffrageneorum suorum 1105–1113.” in den „Tabulae codicum manuscriptori in Bibliotheca Palatina Vindobonensi asservatorum” (Viennae 1868. II. 293.) gebracht. – Den Zeitpunkt der von Erzbischof Dionysius abgehaltenen Synode verlegt Batthyány auf das Jahr 1450 und gibt den Text auf Grund des schon öfters erwähnten und zum erstenmal durch Michael Denis bekanntgegeben Wiener Exemplars (Batthyány, Ignatius: Leges ecclesiaticae regni Hungariae. III. Claudiopoli 1827. 461–491.), welchen er auch aus der Abschrift Schier’s gekannt hat. Er beschreibt auch den Text des Hippolytus (S. 546–566) auf Grund des Werkes von Carolus Péterffy, ergänzt ihn aber mit dem Text der früheren Ausgabe. Sein Ansicht nach fand die Synode im Jahre 1489 statt.




TARTALOM KEZDÕLAP